Die Wurzeln des Betrieblichen Gesundheitsmanagements liegen in den gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz und zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Es vereint sich mit den freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung, wozu auch die Pflege einer förderlichen Organisations- und Führungskultur gehört.
Gesundheitsmanagement als Führungsverantwortung gestaltet und entwickelt betriebliche Strukturen und Prozesse sowie Arbeitsbedingungen und -inhalte mit dem Ziel, die Gesundheit im Unternehmen zu fördern und zu erhalten. Die geplanten Maßnahmen entfalten jedoch nur dann einen gesundheitsförderlichen Effekt, wenn sie miteinander verzahnt und spezifisch auf das Unternehmen und seine Mitarbeiter zugeschnitten werden.
Wir begleiten Sie bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen entsprechend den Leitlinien und Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie. Neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG bietet die Gefährdungsbeurteilung eine solide Basis für eine ganzheitliche Gestaltung des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Wir unterstützen Sie dabei, ineffektive Insellösungen zugunsten einer integrierten Förderung von Gesundheit im Unternehmen abzubauen und ein ganzheitlich wirksames und individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes System zu entwickeln.